Das Bild von Vergewaltigungen in den Medien dreht sich normalerweise um den – oft ausländischen – Unbekannten aus der einsamen Gasse. Allerdings kennt nur jeder 7.  sein Opfer nicht.

Polizeistatistik 

Viele Informationen über die Täter sind nicht bekannt. Einzig aus dem Kriminalitätsbericht der Polizei geht hervor in welchem Verhältnis Opfer und Täter zueinander stehen. Die Daten zeigen, dass der medial heraufbeschworene Fremde (türkise Linie) nur einen kleinen Teil der angezeigten Fälle ausmacht.  Die größte Veränderung in den letzten Jahren ist die steigende Anzahl der Anzeigen von Vergewaltigungen durch Bekannte.  Wurden 2006 “nur” 194 Fälle angezeigt waren es im letzten Jahr 377. Ob die Steigerung durch mehr Taten oder durch eine höhere Quote an Anzeigen zu Stande kommt ist nicht klar zu sagen. Generell fällt es durch die Dunkelziffer der Taten, die nie zur Anzeige gebracht werden, schwer eine Veränderung zu erklären. 

Anzeigen steigen 

Während die Anzahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigungen zwischen 2006 und 2018 relativ konstant blieben, stieg die Anzahl der Anzeigen.  Im Jahr 2006 wurden österreichweit insgesamt 525 Anzeigen wegen Vergewaltigungen erstattet. Die darauffolgenden Jahre zeigen ähnliche Zahlen. Der Höchstwert lag im Jahr 2018 mit 840 Anzeigen. 

Auffällig ist vor allem, dass bedeutend weniger Fälle zu einer Verurteilung führen als angezeigt werden. Es kann mehrere Gründe haben warum es zu keiner Verurteilung kommt. Wenn die Opfer keine Sachbeweise vorlegen können oder nicht ausreichend glaubwürdig erscheinen, landet der Fall zum Beispiel nicht vor Gericht. Außerdem ist ein langer Prozess, oft gegen einen Bekannten oder Angehörigen, kein einfaches Unterfangen. 

Gesellschaftlicher Wandel 

Laut Ursula Kussyk vom Frauennotruf ist die Bereitschaft der Frauen, eine sexuelle Straftat anzuzeigen höher geworden, da das Thema sexuelle Gewalt öffentlich thematisiert wird. 

Gerade seit 2017 der Hashtag #metoo medial auf sexuelle Gewalt aufmerksam gemacht hat steigen die Anzeigen an. Inwieweit sich das Plus an Anzeigen auf die Verurteilungen auswirkt ist noch nicht absehbar.

Strafmaß – Abschreckung zündet nicht 
Die Mindeststrafe für Vergewaltigung (§ 201 StGB) lag von Mai 2004 bis August 2013 bei sechs Monaten. Danach wurde die Mindeststrafe auf ein Jahr erhöht. Die höhere Mindeststrafe scheint sich allerdings nicht auf die Anzeigen auszuwirken. Mit dem Gewaltschutzpaket der letzen Regierung, das am 25. September 2019 im Nationalrat beschlossen wurde, steigt die Mindeststrafe nochmals auf zwei Jahre. Die Auswirkungen sind noch nicht absehbar.

In einem Kurier-Interview von 2018 gibt sich der Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer skeptisch was höhere Strafen angeht. Verbrecher würden nicht kalkulieren wie hoch die Strafe sein könnte. Viel wichtiger sei es den Tätern dagegen, ob sie erwischt würden.

Den größten Einfluss auf die angezeigten und verurteilten Vergewaltigungen hatte die Sexualstrafrechtsreform 1989. Dadurch wurde erstmals Vergewaltigung in der Ehe oder Lebensgemeinschaft strafbar. Die Verurteilungen verdoppelten sich im darauffolgenden Jahr von 48 auf 104.

von: Christoph Fuchs, Iman Suleymanova & Mario Moser